Tages- und Wochenkarten erhältlich bei:
Wichtiger Hinweis für Tageskartenangler! Bitte füllen Sie unbedingt die Fangmeldungskarte aus und geben Sie diese an eine der unten aufgeführten Ausgabestellen wieder ab. Sie können die Karte auch per Post senden oder in der Fischerhütte an den Schneiderseen abgeben.Sollten Sie die oben genannten Möglichkeiten nicht nutzen können, so melden Sie die Fänge hier auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Gastangler“ und „Fangmeldung Tageskarte“ einfach online.
Online Tageskarte kaufen
Online Tageskarten können über Hejfish gelauft werden.
Wie es geht, erfahren Sie hier:
https://fischerhuette.hejfish.com/5-schritte-zur-online-angelkarte/
oder direkt zum Online Kauf
Immer lagernd – Frische Würmer, Maden, Boilies
Angelshop Fischer
Inhaber: Franz Fischer
Bgm.-Schwinghammer Str. 2
93413 Cham
Tel: +49 (0) 9971 – 9966590
Mobil: 0171-2656582
Öffnungszeiten
Mo. – Mi. : 09.00 – 12:30
Mo. – Mi. : 13:30 – 18.00
Do. : 9.00 – 13.00 (Nachmittag geschlossen)
Fr. : 9.00 – 18.00
Sa. : 9.00 – 13.00
Markus´ Angelstube
Zeltendorfer Weg 18 ,
93444 Bad Kötzting
Tel. +49(0)9941 80 97
Öffnungszeiten
Mo.:9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Di. 9.00 – 12.00 Nachmittag geschlossen
Mi. 9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Do. 9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Fr. 9.00 – 12.00 13.00 – 19.00
Sa. 9.00 – 13.00
AVIA Tankstelle
Werner-von-Siemens-Straße 12
93413 Cham
09971/3687
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 05:00 – 21:30
Sa. 07:00 – 21:30
So. 08:00 – 21:30
AVIA Tankstelle
Chamer Straße 26a
93466 Chamerau
09944/9306
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 05:30 – 21:00
Sa. 06:30 – 21:00
So. 07:30 – 21:00
Herrnberger Erich
Walter Rudi
Pension „Haus Hetzenberg“
Familie Marmann
Hetzenbergstraße 10
93413 Cham – Windischbergerdorf
Telefon (09971) 801106
Fax (09971) 801107
Kartenausgabe nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Kartenpreise:
Tageskarte Erwachsener = 20,00 €
Jugendlicher bis 18 Jahre = 15,00 € mit Jugendfischereischein
Wochenkarte Erwachsener = 100,00 €
Jugendlicher bis 18 Jahre = 60,00 € mit Jugendfischereischein
Anmerkung:
Bei Erwerb einer Online Tageskarte werden vom Betreiber (Hejfish) 3,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.
Ferienangebot:
bei 3 aufeinanderfolgenden Wochen sind nur 2 Wochenkarten zu bezahlen !Angebote für Vereine z. B. Hege- oder Königsfischen in unseren Gewässern abzuhalten anlässlich eines Vereinsausflugs.
Kartenpreise und mögliche Unterkünfte bitte anfragen.
Vorkommende Fischarten
je nach Gewässer-Region: Huchen, Forelle, Hecht, Zander, Waller, Aal, Rutte, Schied (Rapfen), Äsche, Barbe, Nase, Karpfen, Brachse, Schleie – insgesamt über 30 Arten !
Die Gewässer für Gastangler
An folgenden Gewässern können Gastangler fischen:
( Die Gastkarte gilt für alle der vier Flußstrecken und alle Baggerseen)
Fließgewässer:
Regenstrecke Raab (3,8 km)
Regenstrecke Hösl (2,5 km)
Regenstrecke Spitzweg (3,3 km)
Regenstrecke Loibling (3,0 km)
Seen:
Steffl See
Stanglmeier Seen
Schonzeiten
In den Gewässern des Fischereiverein e.V. Cham gelten folgende, zum Teil vom Fischereigesetz abweichende, Schonmaße und Schonzeiten:
Für alle nicht genannten Fische gelten die Bestimmungen des Bay. Fischereigesetzes.
Fisch | Schonmaß | Schonzeit |
Aal | 50 cm | 01.10.-31.12. |
Äsche | 35 cm | 01.01 –30.04. |
Bachforelle | 30 cm | 01.10.–30.04. |
Bachsaibling | 30 cm | 01.10.–30.04. |
Barbe | 50 cm | 01.05.–30.06. |
Frauennerfling |
| ganzjährig |
Hecht | 60 cm | 15.02.–30.04. |
Huchen | 90 cm | 15.02.–31.05. |
Karpfen | 35 cm | |
Nase | ganzjährig | |
Regenbogen Forelle | 30 cm | 15.12.–30.04. |
Rutte | 40 cm | |
Nerfling | 30 cm | 01.03.- 30.04. |
Schied | 50 cm | 01.04.–31.05. |
Schleie | 30 cm | 01.05.-30.06. |
Zander | 50 cm | 15.02.–30.04. |
Ganzjährig geschützt sind Sterlett, Strömer, Schneider, Nase, Frauennerfling,Schrätzer, Streber, Zingel, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bartgrundel, Neunauge, Flussperlmuschel und alle anderen Muscheln!
Nicht genannte Fische haben gesetzliche Bestimmungen!
Fische unter 25cm Länge müssen zurückgesetzt werden, Ausnahme= 8 Köderfische bis 20 cm!
Niemand hat einen „eigenen“ Angelplatz
Jeder Fischer handelt eigenverantwortlich am Gewässer!
Zum „Nachtfischen“ über 24.00 Uhr hinaus ist eine 2.Tageskarte notwendig.
Anfüttern ist nur während des Fischens erlaubt.
Fischen mit Netzen und Reusen ist verboten
Fischen mit 2 Ruten ist erlaubt, davon jedoch nur 1 auf Raubfisch
Die Benutzung von Booten jeglicher Art ist verboten!
In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist das Angeln auf Raubfische incl. Spinnfischen verboten!
Vom 01.Mai bis 14.Oktober ist Raubfischangeln in Baggerseen mit totem Köderfisch auf Grund oder mit Schwimmer erlaubt. Blinkern, Schleppen und Spinnfischen ist in dieser Zeit verboten!
Jugendlichen mit staatlichem Jugendfischereischein ist das Angeln nur unter Aufsicht erlaubt.
Verboten ist: das Angeln von Brücken. Wehren oder in Fischaufstiegshilfen, das Baumfällen, Gebüsch ausschneiden, Fahren und Parken in/auf Wiesen und Feldern auf Weiherdämmen, offenes Feuer. Müll ist mit nach Hause zu nehmen!
Je Angeltag dürfen zusammen 6 Fische mitgenommen werden : Vier Weißfische oder Aale und weitere zwei Fische der Arten: Äsche, Barbe, Forelle, Graskarpfen, Hecht, Huchen, Karpfen, Waller, Zander. Nach dem Fang von zwei der besonders genannten Fischarten ist das Angeln einzustellen! Zusätzlich sind noch 8 Köderfische bis 20cm Länge erlaubt!
Der Fischereiaufseher ist berechtigt bei „Nichtbeachten“ der Bestimmungen die Erlaubniskarte entschädigungslos einzuziehen.
- Fischereiverein Cham e.V.
- 1. Vorsitzender Alfons Klostermeier-Stahlmann
- 93497 Willmering
- Prienzing, Siedlung Nr. 47a
- +49 9971 760481
- +49 9971 760487
- klostermeier@fischereiverein-cham.de