Fischereiverein Cham e.V.

Gastangler

Tages- und Wochenkarten erhältlich bei:

Wichtiger Hinweis für Tageskartenangler! Bitte füllen Sie unbedingt die Fangmeldungskarte aus und geben Sie diese an eine der unten aufgeführten Ausgabestellen wieder ab. Sie können die Karte auch per Post senden oder in der Fischerhütte an den Schneiderseen abgeben.Sollten Sie die oben genannten Möglichkeiten nicht nutzen können, so melden Sie die Fänge hier auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Gastangler“  und „Fangmeldung Tageskarte“ einfach online.

Online Tageskarte kaufen

Online Tageskarten können über Hejfish gelauft werden.
Wie es geht, erfahren Sie hier:
 https://fischerhuette.hejfish.com/5-schritte-zur-online-angelkarte/

oder direkt zum Online Kauf 

Immer lagernd – Frische Würmer, Maden, Boilies

 Angelshop Fischer
Inhaber: Franz Fischer

Bgm.-Schwinghammer Str. 2
93413 Cham
Tel: +49 (0) 9971 – 9966590
Mobil: 0171-2656582

Öffnungszeiten
Mo. – Mi. : 09.00 – 12:30
 Mo. – Mi. : 13:30 – 18.00
Do. : 9.00 – 13.00 (Nachmittag geschlossen)
Fr. : 9.00 – 18.00
Sa. : 9.00 – 13.00

 Fa. Kuchenreuter

Jagd-Tracht-Angeln,
Fuhrmannstr.9
93413 Cham,

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Samstag 9.00-13.00 Uhr.

Telefon: (+49) 09971-1506 

Markus´ Angelstube
Zeltendorfer Weg 18 ,
93444 Bad Kötzting

Tel. +49(0)9941 80 97


Öffnungszeiten

Mo.:9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Di. 9.00 – 12.00 Nachmittag geschlossen
Mi. 9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Do. 9.00 – 12.00 13.00 – 18.00
Fr. 9.00 – 12.00 13.00 – 19.00
Sa. 9.00 – 13.00

AVIA Tankstelle

Werner-von-Siemens-Straße 12
93413 Cham
09971/3687
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 05:00 – 21:30
Sa. 07:00 – 21:30
So. 08:00 – 21:30

AVIA Tankstelle

Chamer Straße 26a
93466 Chamerau
09944/9306
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 05:30 – 21:00
Sa. 06:30 – 21:00
So. 07:30 – 21:00

Herrnberger Erich

Cham – Loibling, Nr. 14

Walter Rudi

Cham – Loibling Nr. 9

Pension „Haus Hetzenberg“

Familie Marmann
Hetzenbergstraße 10
93413 Cham – Windischbergerdorf
Telefon (09971) 801106
Fax (09971) 801107 

https://pension.marmann.de

Kartenausgabe nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung

 

Kartenpreise:

Tageskarte Erwachsener = 20,00  €
Jugendlicher bis 18 Jahre =  15,00  € mit Jugendfischereischein

Wochenkarte Erwachsener = 100,00  € 
Jugendlicher bis 18 Jahre  = 60,00 € mit Jugendfischereischein 

Anmerkung:
Bei Erwerb einer Online Tageskarte werden vom
Betreiber (Hejfish) 3,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.

Ferienangebot:

bei 3 aufeinanderfolgenden Wochen sind nur 2 Wochenkarten zu bezahlen !Angebote für Vereine z. B. Hege- oder Königsfischen in unseren Gewässern abzuhalten  anlässlich eines  Vereinsausflugs.

Kartenpreise und mögliche Unterkünfte bitte anfragen.


Vorkommende Fischarten

je nach Gewässer-Region: Huchen, Forelle, Hecht, Zander, Waller, Aal, Rutte, Schied (Rapfen), Äsche,  Barbe,  Nase, Karpfen, Brachse, Schleie – insgesamt über 30 Arten !
Die Gewässer für Gastangler
An folgenden Gewässern können Gastangler fischen:
( Die Gastkarte gilt für alle der vier Flußstrecken und alle Baggerseen)
Fließgewässer:

Regenstrecke Raab (3,8 km)
Regenstrecke Hösl (2,5 km)
Regenstrecke Spitzweg (3,3 km)
Regenstrecke Loibling (3,0 km)

Seen:
Steffl See
Stanglmeier Seen

Schonzeiten

In den Gewässern des Fischereiverein e.V. Cham  gelten folgende, zum Teil vom Fischereigesetz abweichende, Schonmaße und Schonzeiten:

Für alle nicht genannten Fische gelten die Bestimmungen des Bay. Fischereigesetzes.

Fisch

Schonmaß

Schonzeit

Aal

50 cm

01.10.-31.12.

Äsche

35 cm

01.01 –30.04.

Bachforelle

30 cm

01.10.–30.04.

Bachsaibling

30 cm

01.10.–30.04.

Barbe

50 cm

01.05.–30.06.

Frauennerfling

 

ganzjährig

Hecht

60 cm

15.02.–30.04.

Huchen

90 cm

15.02.–31.05.

Karpfen

35 cm

 

Nase

 

ganzjährig

Regenbogen Forelle

30 cm

15.12.–30.04.

Rutte

40 cm

 

Nerfling

30 cm

01.03.- 30.04.

Schied

50 cm

01.04.–31.05.

Schleie

30 cm

01.05.-30.06.

Zander

50 cm

15.02.–30.04.

Ganzjährig geschützt sind  Sterlett, Strömer, Schneider, Nase, Frauennerfling,Schrätzer, Streber, Zingel, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bartgrundel, Neunauge, Flussperlmuschel und alle anderen Muscheln!

Nicht genannte Fische haben gesetzliche Bestimmungen!

Fische unter 25cm Länge müssen zurückgesetzt werden, Ausnahme= 8 Köderfische bis 20 cm!

Niemand hat einen „eigenen“ Angelplatz
Jeder Fischer handelt eigenverantwortlich am Gewässer!
Zum „Nachtfischen“ über 24.00 Uhr hinaus ist eine 2.Tageskarte notwendig.
Anfüttern ist nur während des Fischens erlaubt.
Fischen mit Netzen und Reusen ist verboten
Fischen mit 2 Ruten ist erlaubt, davon jedoch nur 1 auf Raubfisch
Die Benutzung von Booten jeglicher Art ist verboten!
In der Zeit vom 15.02. bis 30.04. ist das Angeln auf Raubfische incl. Spinnfischen verboten!
Vom 01.Mai bis 14.Oktober ist Raubfischangeln in Baggerseen mit totem Köderfisch auf Grund oder mit Schwimmer erlaubt. Blinkern, Schleppen und Spinnfischen ist in dieser Zeit verboten!
Jugendlichen mit staatlichem Jugendfischereischein ist das Angeln nur unter Aufsicht erlaubt.

Verboten ist: das Angeln von Brücken. Wehren oder in Fischaufstiegshilfen, das Baumfällen, Gebüsch ausschneiden, Fahren und Parken in/auf Wiesen und Feldern auf Weiherdämmen,  offenes Feuer. Müll ist mit nach Hause zu nehmen!

Je Angeltag dürfen zusammen 6 Fische mitgenommen werden : Vier Weißfische oder Aale und weitere zwei Fische der Arten: Äsche, Barbe, Forelle, Graskarpfen, Hecht, Huchen, Karpfen, Waller, Zander. Nach dem Fang von zwei der besonders genannten Fischarten ist das Angeln einzustellen! Zusätzlich sind noch 8 Köderfische bis 20cm Länge erlaubt!

Der Fischereiaufseher ist berechtigt bei „Nichtbeachten“ der Bestimmungen die Erlaubniskarte entschädigungslos einzuziehen.