Wert der Arbeitsleistung erhöht 09.05.2023 In seiner Vorstandssitzung vom 08.05.2023 hat die Vorstandschaft den Wert einer Arbeitsstunde von nicht mehr zeitgemäßen 20, -- € auf 30, -- € erhöht.Damit wurde die Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Mitglieder deutlich erhöht.Diese Erhöhung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. Für das Jahr 2023 bleibt der alte Stundensatz von 20, -- € bestehen.Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dann ab dem 01.01.2024  30, -- € / je Stunde berechnet. Im Jahr müssen von den aktiven Mitgliedern 10 Stunden nicht bezahlte Arbeit geleistet werden. Vom Arbeiten…

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Jahreshauptversammlung 2022 Scherzhaft hat sich Alfons Klostermeier-Stahlmann für das „greisliche Wetter“ entschuldigt, bei dem man ja nichts Besseres anzufangen hätte, als hier im „Hotel am Regenbogen“ eine Jahresversammlung abzuhalten. Wie in so vielen Fällen war Corona schuld daran, dass für zwei Jahre keine Versammlungen möglich waren. In seinem Tätigkeitsbericht konnte er wieder der ganzen Vorstandschaft, aber auch den Fischereiaufsehern und allen Helfern für ihre gut funktionierende Mitarbeit danken. Sie blieb trotz aller Beschränkungen und Hindernisse stets tatkräftig und konstruktiv – sogar, als wegen Quarantäne nur improvisiert online getagt werden konnte. Endlich…

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Neues Gewässer "Haidbach" Bitte beachten! Der Fischereiverein Cham hat einen Abschnitt des Haidbachs gepachtet. Die Strecke beginnt in Schönferchen und endet in Cham - Janahof (höhe Kreisverkehr) Der Abschnitt steht ab sofort allen Mitgliedern mit Jahreskarte zum Angeln zur Verfügung. Es gelten alle Richtlinien wie sie in der Jahreskarte für alle anderen Gewässer stehen. Lageplan siehe Gewässerkarte Fluss! Zurück zur Übersicht

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Schonzeiten und Schonmaße ändern sich Die umfassendsten Änderungen betreffen§ 11 AVBayFiG: Bei den Bestimmungenzu Schonzeiten und Schonmaßenbestand dringend Aktualisierungsbedarf,nicht zuletzt aufgrundneuer Erkenntnisse aus der aktualisierten„Roten Liste und GesamtartenlisteBayern – Fische und Rundmäuler“,die das Bayerische Landesamt fürUmwelt im Juli 2021 veröffentlichthat. Nach einer Übergangsfrist geltenab 1. Januar 2023 neue und erweiterte,zum Teil ganzjährige Schonzeiten undangepasste Schonmaße. Zum Beispielsind aufgrund der starken Gefährdungzukünftig Karausche, Frauennerfling,Zobel und Steinkrebs ganzjähriggeschont.Außerdem erfolgt erstmals eine Zuordnungder Fischarten in bestimmteEinzugsgebiete im Sinne des § 3 Nr. 13Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Damitwird ab Anfang 2023 die Herkunft,Verbreitung und ökologische Zugehörigkeitder Fischarten…

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Aktuelles Impressum Datenschutzerklärung Fischereiverein Cham e.V. 1. Vorsitzender Alfons Klostermeier-Stahlmann 93497 Willmering Prienzing, Siedlung Nr. 47a +49 9971 760481 +49 9971 760487 klostermeier@fischereiverein-cham.de

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